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Dreikönigstag (6.1): Rosensteuer-Fälligkeitstag - RosenkroneIn Frankreich war der Besitz der Rosen einst ein Vorrecht des Adels und der Begüterten. Wer sich das Recht dazu verschafft hatte, mußte lt. (Schnack dem Staat bis Ende des 16. Jahrhunderts alljährlich eine Steuer (baillée des roses, "Rosensteuer") entrichten; am Dreikönigstag (Tag der Heiligen Drei Könige) waren drei Rosenkronen fällig (am Himmelfahrtstag ein mit Rosen gepflückter Korb, der zur Bereitung von Rosenwasser gedacht war). Diese bräutlichen Rosenkronen hießen Chapels.Die Brautkrone, ein Kopfschmuck zur Tracht, als "Schäppel" bezeichnet, scheint daher zu kommen. Eine weitere Dreikönigsgeschichte gibt es hier zu erzählen: Rose Berghäuser Weiberbraten |
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